Abgeschlossene Projekte
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Externe stationäre Qualitätssicherung nach § 137 SGB V – Bundesverfahren
Vom 1.1.2001 bis zum 31.12.2009 war die BQS als Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung verantwortlich für den Aufbau und die Umsetzung der datengestützten externen Qualitätssicherung für alle deutschen Krankenhäuser – zunächst im Auftrag des Bundeskuratoriums Qualitätssicherung und seit 2005 im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses.
Gemeinsam mit den Landesgeschäftsstellen für Qualitätssicherung und den Experten in den Fachgruppen wurde auf der Grundlage von Vorarbeiten insbesondere der wissenschaftlichen Fachgesellschaften ein Verfahren aufgebaut, das auch international hohe Reputation genießt. Es wurden evidenzbasierte Qualitätsindikatoren auf der Grundlage einer standardisierten wissenschaftlichen Methodik entwickelt, statistische Verfahren auf höchstem Niveau eingesetzt und ein Datenmodell aufgebaut und administriert, das in allen deutschen Krankenhäusern als Standard etabliert ist.
Die im SGB V angelegte besondere Herausforderung, dass die Qualitätsindikatoren sowohl für die interne, anonyme Nutzung wie auch für einen externen Vergleich – seit 2007 mit der verpflichtenden Veröffentlichung von Ergebnissen in den Qualitätsberichten – eingesetzt werden sollen, hat die BQS durch einen kontinuierlichen kooperativen Dialog mit allen Beteiligten und durch sachorientierte, an wissenschaftlichen Kriterien ausgerichtete Arbeit bewältigt. Maßstab war immer der Nutzen für die Patienten – selbstverständlich unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Leistungserbringer.
Mit dem Wegfall des G-BA-Auftrags kann die BQS künftig mit Verfahren arbeiten, die für sie aus formalen Gründen im Rahmen des Auftrags nach §137 SGB V nicht nutzbar waren, z.B. Routinedaten und Langzeitbeobachtungen.
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