
festlegung der ReferenzbereicheFestlegung Die Festlegung der Referenzbereiche erfolgt durch Fachexperten und methodische Experten in einem strukturierten Verfahren unter Nutzung folgender Informationsquellen:
Es wird geprüft, ob eine Vergleichbarkeit der Daten aus diesen Quellen mit den Ergebnisse der jeweiligen Qualitätssicherungsverfahren gegeben ist. Die Vergleichbarkeit kann hauptsächlich aus folgenden Gründen eingeschränkt sein:
Zur Verdeutlichung ein Beispiel: In wissenschaftlichen Untersuchungen werden Sterblichkeitsraten häufig über einen Zeitraum von 30 Tagen erfasst. Der Beobachtungszeitraum für die externe Qualitätsdarstellung nach SGB V ist dagegen auf den stationären Aufenthalt begrenzt. Damit ist der Zeitraum der Beobachtung erstens variabel und zweitens in der Regel kürzer. Man kann also die Ergebnisse der wissenschaftlichen Untersuchungen nicht mit denen der externen Qualitätsdarstellung gleichsetzen. Stehen verwertbare Datenquellen nicht zur Verfügung oder ist die erforderliche Vergleichbarkeit nicht gegeben, werden die Referenzbereiche durch einen Expertenkonsens auf der Basis klinischer Erfahrung festgelegt. In diesen Fällen werden in der Regel keine festen Werte, sondern Perzentile als Referenzbereiche definiert. Bei der Festlegung der Perzentile wird berücksichtigt, dass die Anzahl der auffälligen Leistungserbringer unter dem Aspekt der praktischen Umsetzbarkeit der erforderlichen weiteren Maßnahmen möglichst nicht zu hoch sein sollte. Für einige Indikatoren werden obere und untere Perzentile als Grenzen für den Referenzbereich festgelegt. Ein Beispiel: Die Indikationsstellung zur brusterhaltenden Operation beim Mammakarzinom muss unter Berücksichtigung vielfältiger Bedingungen erfolgen. Bei Krankenhäusern mit extrem hohen oder extrem niedrigen Raten brusterhaltender Operationen muss daher gleichermaßen hinterfragt werden, ob bei der Indikationsstellung diese Bedingungen ausreichend differenziert berücksichtigt worden sind. Diese Vorgehensweise folgt internationalen Standards (JCAHO 1990, Mainz 2003, Sens & Fischer 2003). |