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Verfahrensumsetzung Das Verfahren gliedert sich zeitlich grob in drei Abschnitte:
Der zeitliche Abstand von sechs Monaten zwischen OP und Befragung wurde bewusst gewählt, um das Beratungsgespräch auf Grundlage des von der Patientin bis dahin erreichten Informationsstands bewerten zu können. Viele Entscheidungen und Verläufe können erst mit einer zeitlichen Verzögerung zur Operation beurteilt werden, z. B. die Vollständigkeit der erhaltenen Informationen bzw. Informationslücken. Zudem sollten die der ersten Operation folgenden Behandlungen möglichst abgeschlossen sein. Der Aufwand im Krankenhaus ist gering. Das Krankenhaus informiert die Patientinnen über diese Befragung. Sofern die Patientin an der Befragung teilnehmen möchte, füllt sie die Einwilligungserklärung noch im Krankenhaus aus und unterschreibt diese. Die Einwilligungserklärungen werden vom Krankenhaus an das BQS-Institut gesandt. Alle weiteren Schritte werden vom BQS-Institut übernommen. Der Patientin wird sechs Monate nach der Operation der Fragebogen zugesandt mit der Bitte, diesen ausgefüllt im beiliegenden Freiumschlag an das BQS-Institut zurückzusenden. Der Fragebogen lässt keine Rückschlüsse auf die Identität der Patientin zu und verbleibt unter Wahrung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen beim BQS-Institut. Die krankenhausspezifischen Ergebnisberichte werden den teilnehmenden Einrichtungen nach Abschluss des Erhebungszeitraums über einen geschützten Online-Bereich zur Verfügung gestellt. Voraussetzung für die Erstellung des Ergebnisberichtes sind mindestens 5 auswertbare Fragebögen im Befragungszeitraum. Das BQS-Institut erstellt außerdem eine bundesweite Gesamtauswertung, deren Ergebnisse von der BQS-Projektgruppe bewertet, veröffentlicht und zur Weiterentwicklung des Fragebogens genutzt werden. Die Ergebnisse werden darüber hinaus auf den BQS-Workshops gemeinsam mit den teilnehmenden Einrichtungen diskutiert. Die Anonymität der Patientin und der Datenschutz sind zu jedem Zeitpunkt gewährleistet. |
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